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| AGB |
ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
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Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sofort bei Abholung oder Lieferung ohne weitere Abzüge fällig.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Kosten der Diskontierung, einschließlich der Wechselspesen, werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind sofort zur Zahlung fällig.
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer eigene Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt: ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
Bei Überschreiten einer vereinbarten Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zinsen sind höher anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate 14 Tage in Rückstand kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt ist.
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