AGB

LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss; werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Fall des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Fristablauf ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Ist ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, bestimmen sich die Rechte des Käufers ebenfalls nach vorstehendem Absatz. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die vorstehend genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind stets nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften.

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