AGB

MÄNGELRÜGEN
Mängelrügen wegen Stückzahl, Maßen und Formen sowie Gewicht der Ware sind unverzüglich nach Erhalt der Ware zu machen. Andernfalls gelten die Waren als abgenommen. Mängel der physikalischen Beschaffenheit sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Nach Weiterversand der Ware durch den Käufer oder nach Weiterverarbeitung sind Mängelrügen ausgeschlossen.

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