Beleuchtung am Arbeitsplatz

Ganz schön helle: Die Arbeitsstättenverordnung regelt das Licht.

Gesundheitsschutz für Beschäftigte

Wie die Beleuchtung an Arbeitsplätzen gestaltet sein sollte, regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Genaueres beschreibt zudem die Technische Regel für Arbeitsstätten Beleuchtung. Dort steht, dass eine künstliche Beleuchtung erforderlich ist, wenn Tageslicht aus örtlichen und zeitlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist. Arbeitsstätten müssen mit angemessener künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten zu gewährleisten. Wichtig ist, dass mit zunehmendem Alter das Sehvermögen nachlässt. Augen neigen dann zu Empfindlichkeit und benötigen mehr Licht. So kann sich eine höhere Anforderung an die Beleuchtungsqualität ergeben.

Licht im Büro

Bei Büroarbeitsplätzen mit Tätigkeiten wie Schreiben und Datenverarbeitung muss die Beleuchtung mindestens 500 Lux betragen. Sind technische Zeichnungen per Hand Teil der Arbeit, müssen es mindestens 750 Lux sein. Bei dem Werkstattarbeitsplatz eines Augenoptikers sind beispielsweise 1.500 Lux vorgeschrieben. Gleiches gilt für Prüf- und Justieraufgaben in Elektrowerkstätten. Die Maßgaben in Abhängigkeit der jeweiligen Tätigkeit regelt Anhang 1 ASR A3.4. Die Mindestwerte dürfen nicht unterschritten werden. Zudem können je nach Arbeitsplatz individuelle Anforderungen hinsichtlich Beleuchtung notwendig sein. Dies kann sich unter anderem aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Mit dem Einsatz von TRUE-LIGHT® sind Sie über alle Zweifel erhaben.

Lichtkonzepte mit Tageslichtlampen

Das sagen unsere Kunden

Das jetzige Licht kann mit den vorherigen Lichtverhältnissen nicht verglichen werden. Es ist wie der Schritt aus der Dunkelkammer in das Sonnenlicht.
Harald Lorenz
Reifkogel Chemie GmbH
Kunde seit 2014
Mit diesem Licht ist der Übergang vom Tageslicht zur künstlichen Beleuchtung während der künstlerischen Arbeit kein Problem - die Farben verändern sich nicht und es entstehen keine Schatten.
Wiebke Kranz
Kunde seit 2015
Licht gehört für uns zu einem wohltuenden Raumkonzept dazu. Helles Tageslicht bringt Energie und Bewegung – „Wohlfühlecken“ mit kleinen Lichtern laden zum Kuscheln und zum Rückzug ein.
Astrid Lühmann
Naturkindergarten Kokopelli
Kunde seit 2011
Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen 040 4480293 oder info@ross-licht.de
Unser Tipp: Bakterien, Viren und Umweltgifte mit UV-C Licht aus der Raumluft verbannen. Hier mehr erfahren (PDF).